
Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte wie auch Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten ermöglichen.
Vorübergehende Verfahrensänderung bis 01.12.2020
Der Vorstand hat beschlossen, dass derzeit für Projektförderungen keine Vorbeantragung erfolgen muss. Die Aussetzung des Verfahrens gilt vorläufig für Anträge, die bis 1. Dezember 2020 in der Geschäftsstelle eingehen. Anträge müssen in diesem Fall bis spätestens acht Wochen nach Ende des Projekts bei uns eingehen.
Diese Änderung soll es euch ermöglichen, neue Formen der Jugendarbeit zu Zeiten von Corona auf den Weg zu bringen, die ja aktuell ohne lange Vorläufe umgesetzt werden.
Bei Fragen rund um Projektanträge steht euch unsere Geschäftsstelle selbstverständlich immer zur Verfügung.

Projektförderung
Zweck der Förderung
Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte wie auch Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten ermöglichen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden einmalige oder längerfristige Einzelmaßnahmen mit Projektcharakter.
Zuwendungsempfänger
Zuschussberechtigt sind nur Gruppen aus dem Landkreis Fürth.
Umfang der Förderung
Die Zuschusshöhe beträgt maximal € 300 des Defizites.
Verfahren
Antragstellung
Anträge müssen 8 Wochen vorher in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Ablaufplan des Projektes
- Vorkalkulation des Projektes
Bewilligung
Die Vorstandschaft entscheidet über die Vergabe im Einzelfall.
Bei positiver Entscheidung der Vorstandschaft kann ein Vorschuss gewährt werden. Nach Entscheidung in der Vorstandschaft erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung des Antragstellers. Der restliche Zuschuss wird nach Einreichen der Dokumentation ausbezahlt.
Dokumentation
Nach Abschluss des Projektes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Dokumentation mit Bewertung über den Verlauf
- Endabrechnung
Der kjr behält sich vor, falls der Antragsteller keine Dokumentation und Endabrechnung vorlegt, bereits
ausbezahlte Vorschüsse zurück zu fordern.