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Erststimme?, Zweitstimme? - was soll denn das bedeuten?

Unser Wahlrecht scheint auf den ersten Blick etwas kompliziert, aber eigentlich ist es einfach erklärt:

299 Wahlkreise

Bei der Bundestagswahl wird der Bundestag gewählt. Zur Wahl ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt, die alle ungefähr die gleiche Anzahl an Einwohner:innen haben (ca. 275.000 Einwohner). Unser Wahlkreis (Fürth) umfasst die Stadt Fürth, den Landkreis Fürth und fast den gesamten Landkreis Neustadt a. d. Aisch.

Direktkandidat:innen - Erststimme

Aus jedem Wahlkreis wird eine Person direkt in den Bundetags gewählt. Diese Wahl erfolgt mit der Erststimme auf dem Wahlzettel. Die Person, die unter den Erststimmen die meisten Stimmen erhält (einfache Mehrheit) hat auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag. Mit diesem so genannten Direktmandat wird gewährleistet, dass jede Region im Parlament vertreten ist.

Am Abend der Wahl wird aber immer nur über Prozente berichtet, da tauchen die Direktmandate gar nicht auf!?

Fünf-Prozent-Hürde

Mit der Zweitstimme kommen so also auch Parteien in den Bundestag, die kein oder nur wenige Direktmandat(e) (also keinen Wahlkreis mit der Erstimme) gewonnen haben. Die FDP zum Beispiel hat 2017 keinen Wahlkreis gewonnen, hat aber trotzdem 80 Abgeordnete im Bundestag. Aber nicht alle Parteien erhalten über dieses Verfahren Stimmrecht im Bundestag. Nur, wenn eine Partei mindestens 5% der Zweitstimmen bekommt, dann kann sie Abgeordnete in den Bundestag schicken (Ausnahme die Dirketkandidat:innen).

In einem übersichtlichen Plakat ist das hier nochmal zusammengefasst.