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Vollversammlung

Die Vollversammlung ist unser höchstes beschlussfassendes Organ. Auf ihr vertreten sich die Jugendverbände im Landkreis. Der Vollversammlung obliegt unter anderem der Beschluss des Haushalts und die Wahl des Vorstandes.

Mitglieder und Aufgaben der Vollversammlung

Mitglieder der Vollversammlung sind derzeit

  • 49 stimmberechtigte Delegierte aus den 24 Mitgliedsorganisationen und der offenen Jugendarbeit.

Mitglieder der Versammlung ohne Stimmrecht sind

  • zwei Schülersprecher/-innen
  • ein/e kommunale/r Jugendpflger/in.

Als Gäste mit Rederecht werden

  • der Landrat
  • VertreterInnen des Jugendamtes
  • des Gesundheitsamtes
  • des Schulamtes sowie
  • Vertreter/-innen des Kreistages eingeladen.

Die Vollversammlung entscheidet über

  • grundsätzliche Angelegenheiten des Kreisjugendrings,
  • wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer,
  • nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und
  • beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des KJR.

Satzung