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Projekte

Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte wie auch Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten ermöglichen.

Projektförderung

Zweck der Förderung

Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte wie auch Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten ermöglichen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden einmalige oder längerfristige Einzelmaßnahmen mit Projektcharakter.

Zuwendungsempfänger

Zuschussberechtigt sind nur Gruppen aus dem Landkreis Fürth.

Umfang der Förderung

Die Zuschusshöhe beträgt maximal € 300 des Defizites.

Verfahren

Antragstellung

Anträge müssen 8 Wochen vorher in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Ablaufplan des Projektes
  • Vorkalkulation des Projektes

Bewilligung

Die Vorstandschaft entscheidet über die Vergabe im Einzelfall.

Bei positiver Entscheidung der Vorstandschaft kann ein Vorschuss gewährt werden. Nach Entscheidung in der Vorstandschaft erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung des Antragstellers. Der restliche Zuschuss wird nach Einreichen der Dokumentation ausbezahlt.

Dokumentation

Nach Abschluss des Projektes sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Dokumentation mit Bewertung über den Verlauf
  • Endabrechnung

Der kjr behält sich vor, falls der Antragsteller keine Dokumentation und Endabrechnung vorlegt, bereits
ausbezahlte Vorschüsse zurück zu fordern.