Allgemeines
Der Kreisjugendring fördert im Auftrag des Landkreises Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie die Jugendverbände im Landkreis Fürth oder allgemein Freie Träger der Jugendhilfe.

Download Zuschussunterlagen
- Zuschussrichtlinien des KJR Fürth (Stand 28.04.2023)
- Freizeitmaßnahmen (Neu 2023)
- Zentrale Planungs- und Leitungsmittel
- Sonderförderung Stärkung der Jugendverbände
- Antragsformular Projekte
- Antragsformular Referent:innenzuschuss
- Antragsformular Kulturveranstaltungen
- Antragsformular Jugendbildungsmaßnahmen
Die letzten Änderungen
Gültig ab 1. Januar 2023 (Beschluss FVV 2023):
- Teilnehmenden-Tagessatz bei Freizeitmaßnahmen von 3,30€ auf 3,75€ angehoben.
- Tagessatz Juleica und Küchenpersonal bei Freizeitmaßnahmen von 5,00€ auf 6,50€ angehoben.
Gültig ab 1. Januar 2021:
- Teilnehmenden-Tagessatz bei Freizeitmaßnahmen von 2,90€ auf 3,30€ angehoben.
- Sonderförderung "Stärkung der Jugendverbände" aufgenommen
Gültig ab 1. Januar 2020:
- Bei Selbstversorger-Freizeitmaßnahmen kann jetzt auch Küchenpersonal zusätzlich gefördert werden.
Gültig ab 1. Januar 2019:
- Antragsfrist für Jugendbildungsmaßnahmen, ReferentInnenzuschuss, Fahrten und Freizeiten und Kulturmaßnahmen wurde von sechs auf acht Wochen verlängert.
Gültig ab 1. Janaur 2018:
- Der Fördertitel "I Unvorhergesehene Ausgaben" wurde aufgenommen.
