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Umsatzsteuer im Verleih

Seit 1. Januar 2023 ist auch der Kreisjugendring Umsatzsteuerpflichtig.

In Zukunft müssen wir also zusätzlichen zu den Preisen im Verleih noch 19% Umsatzsteuer verlangen.

 

Die Kinder- und Jugendarbeit ist steuerbefreit!

Im Prinzip stimmt das, aber wir sprechen hierbei ja über deutsches Steuerrecht.

Wenn ihr als Vereine bzw. Kinder- und Jugendverbände das Material aus unserem Verleih für Kinder- und Jugendarbeit nutzt, dann ist das steuerbefreit. Wenn ihr unser Material aber für andere Zwecke nutzt müssen wir leider Umsatzsteuer verlangen.

In der Praxis müsst Ihr in Zukunft für die Steuerbefreiung auf unseren Verleihverträgen ankreuzen und unterschreiben, dass die Nutzung für Jugendhilfezwecke erfolgt.

Übersicht

Mehrwertsteuerpflichtig

  • Privatpersonen/Firmen
  • Schulen
  • Universitäten
  • Stiftungen
  • Vereine, wenn nicht für Jugendarbeit
  • Verbände, wenn nicht für Jugendarbeit

steuerfrei

  • BJR, BezJR, KJR, SJR
  • Kindergärten/Krippen/Horte
  • Werkstätten für Behinderte
  • Jugendorganisationen von Vereinen
  • Kinder- und Jugendverbände