- Startseite
-
Wir über uns
- Wer wir sind
- Vorstand
-
Vollversammlungen
- Aufgaben
- Delegierte
- Herbstvollversammlung 2025
- Frühjahrsvollversammlung 2025
- Herbstvollversammlung 2024
- Frühjahrsvollversammlung 2024
- Herbstvollversammlung 2023
- Frühjahrsvollversammlung 2023
- Frühjahrsvollversammlung 2022
- Herbstvollversammlung 2022
- Herbstvollversammlung 2021
- Frühjahrsvollversammlung 2021
- Frühjahrsvollversammlung 2020
- Herbstvollversammlung 2019
- Frühjahrsvollversammlung 2019
- Herbstvollversammlung 2018
- Frühjahrsvollversammlung 2018
- Herbstvollversammlung 2017
- Geschäftsstelle
-
Mitgliedsverbände
- Mitgliedschaft
- Jungbauernschaft
- Sportjugend
- Bund der deutschen katholischen Jugend
- Evangelische Jugend
- Bayerisches Jugendrotkreuz
- DLRG Jugend
- Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder
- Jugendfeuerwehr
- Jugendorganisation Bund Naturschutz
- Jugendwerk der AWO
- Fastnachtsjugend Franken
- Fischerjugend
- Bläserjugend
- Junge Tierfreunde
- Chorjugend
- Pfadfinderbund Weltenbummler
- THW Jugend
- Jugend des deutschen Alpenvereins
- Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg
- Bayerische Sportschützenjugend
- JugendForum Cadolzburg
- Klöstermäuse - Kinder- und Jugendtheater Klosterhofspiele Langenzenn
- DGB-Jugend
- Jugendparlament Obermichelbach
- Kinder- und Jugendbeteiligung
- Zuschüsse
- Aktivitäten
- Qualifizierung
- Materialverleih
- Termine
- Aktuelles
- Kontakt
Umsatzsteuer im Verleih
Seit 1. Januar 2023 ist auch der Kreisjugendring Umsatzsteuerpflichtig.
In Zukunft müssen wir also zusätzlichen zu den Preisen im Verleih noch 19% Umsatzsteuer verlangen.
Die Kinder- und Jugendarbeit ist steuerbefreit!
Im Prinzip stimmt das, aber wir sprechen hierbei ja über deutsches Steuerrecht.
Wenn ihr als Vereine bzw. Kinder- und Jugendverbände das Material aus unserem Verleih für Kinder- und Jugendarbeit nutzt, dann ist das steuerbefreit. Wenn ihr unser Material aber für andere Zwecke nutzt müssen wir leider Umsatzsteuer verlangen.
In der Praxis müsst Ihr in Zukunft für die Steuerbefreiung auf unseren Verleihverträgen ankreuzen und unterschreiben, dass die Nutzung für Jugendhilfezwecke erfolgt.
Übersicht
Mehrwertsteuerpflichtig
- Privatpersonen/Firmen
- Schulen
- Universitäten
- Stiftungen
- Vereine, wenn nicht für Jugendarbeit
- Verbände, wenn nicht für Jugendarbeit
steuerfrei
- BJR, BezJR, KJR, SJR
- Kindergärten/Krippen/Horte
- Werkstätten für Behinderte
- Jugendorganisationen von Vereinen
- Kinder- und Jugendverbände