Bundeskinderschutzgesetz
Am 01.01.2012 ist eine Neufassung des Bundeskinderschutzgesetzes in Kraft getreten. Danach sind die Landratsämter aufgefordert mit den Trägern der Jugendhilfe eine Vereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarung fordert die Träger auf von ihren hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden erweiterte Führungszeugnisse einzusehen und Personen mit bestimmten Verurteilungen von einer Tätigkeit auszuschließen.

Grundsätzlich sollen alle Mitarbeitenden ein Führungszeugnis vorlegen, aber für bestimmte Tätigkeiten kann davon abgesehen werden. Die Formulierungen sind leider nicht klar formuliert, deshalb haben wir zusammen mit dem Kreisjugendamt des Landkreises Fürth eine Liste zusammengestellt, die Tätigkeiten definiert, für die ein Führungszeugnis (FZ) vorzulegen ist oder davon abgesehen werden kann. Das Kreisjugendamt bittet Sie zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist. Die Empfehlungen des Kreisjugendamts sind für den Einzelfall immer zu überprüfen, im Zweifel sollte immer ein erweitertes FZ vorgelegt werden.
Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden, etc.)
- Leiter/-in einer Übernachtungsmaßnahme - FZ nötig
- Betreuer/-in, Mitarbeiter/-in einer Übernachtungsmaßnahme - FZ nötig
regelmäßige Gruppenstunden, Trainingsstunden, etc.
- Leiter/-in einer Gruppenstunde (Anzahl ist unerheblich) - FZ nötig
- Übungsleiter/-in im Sport (Anzahl ist unerheblich) - FZ nötig
- Leiter/-in von Konfirmations-/ Kommunion- /Firmunterricht o.ä. - FZ nötig
- Hospitant/in(*) in einer Gruppenstunde - kein FZ nötig
- Hospitant/in(*) bei einer Trainingsstunde - kein FZ nötig
Offene Angebote
- Leiter/-in eines Offenen Treffs (Anzahl ist unerheblich) - FZ nötig
- Mitarbeiter/-in eines Offenen Treffs (Anzahl ist unerheblich) - FZ nötig
- Hospitant/in(*) in einem Offenen Treff - kein FZ nötig
Wettkämpfe
- Schiedsrichter/-in (eine Autorität - z.B. Fußball) - FZ nötig
- Wettkampfgericht (viele Personen => Autorität verteilt - z.B. Schwimmen) - kein FZ nötig
Tagesaktionen
- Mitarbeiter/-in bei Tagesausflügen - kein FZ nötig
- Mitarbeiter/-in bei Spielefesten - kein FZ nötig
Unterstützung durch Eltern/ Helfer/-innen
- Gasteltern bei Schüleraustausch/ internationalen Begegnungen/ u.ä. - FZ nötig
- Verkaufsdienst (Kuchen, Getränke, etc.) ohne Betreuungsfunktion - kein FZ nötig
- Fahrdienste - kein FZ nötig
Personal und Geschäftsstelle
- Geschäftstellenpersonal ohne Pädagogische Aufgaben - kein FZ nötig
- Hausmeister - kein FZ nötig
- Hallen-/ Platzwart - kein FZ nötig
- Reinigungskräfte (außerhalb der Angebotszeiten) - kein FZ nötig
Hinweis
(*) Hospitaten sind Menschen, die in einer Betreuungstätigkeit Mitarbeiten, um sich einen Eindruck zu verschaffen, ob sie selbst ein solches (Ehren-)Amt ausüben wollen. Die Hospitation ist zeitlich begrenzt und immer unter Aufsicht von qualifiziertem Personal.
Kontakt
Jugendamtsleitung des Landkreis Fürth
Frau Hallenberger
u-hallenberger@lra-fue.bayern.de
+49 911 97 73 12 50
Weitere Informationen
- Vereinbarung mit dem Landkreis Fürth zum Bundeskinderschutzgesetz
- Information des Landkreis Fürth zum Bundeskinderschutzgesetz
- Präsentation von Gabi Weitzmann (Justiziarin des BJR)
- Antragsformular zur gebührenfreien Beantragung des erw. Führungszeugnisses
- Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz
- Musterantrag für das erw. Führungszeugnis