Entleihbedingungen des Kreisjugendring Fürth

1         Grundsätzliches

  • Der Kreisjugendring Fürth des Bayerischen Jugendrings Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KJR genannt - ist Eigentümer der beschriebenen Geräte, Materialien und Fahrzeuge – nachfolgend Material genannt.
  • Das Material des KJR Fürth wird zu den angegebenen Tarifen in erster Linie an alle Mitgliedsgruppen des KJR, gemeinnützige Vereine und Organisationen, kommunale Einrichtungen und Schulen ausgeliehen. Vorrang genießen dabei die Organisationen, die im Landkreis Fürth tätig sind. Ein Rechtsanspruch auf den Verleih besteht nicht.
    Der KJR unterscheidet folgende Gruppen und Institutionen:

Ziff.

Gruppen

verbindliche Zusage der Buchung

A

Mitgliedsgruppen des KJR Fürth

sofort

B

Gemeinnützige Vereine und Organisationen, kommunale Einrichtungen, Schulen aus dem Landkreis Fürth

10 Wochen vor Verleihbeginn

C

Mitgliedsgruppen und Gliederungen des Bayerischen Jugendrings außerhalb des Landkreises Fürth

10 Wochen vor Verleihbeginn

D

Jugendgruppen, Jugendringe, gemeinnützige Vereine und Organisationen, kommunale Einrichtungen, Schulen außerhalb des Landkreises Fürth

6 Wochen vor Verleihbeginn

E

Privatpersonen, Kommerzielle

6 Wochen vor Verleihbeginn

  • Das Material darf nicht für gewerbliche Nutzung ausgeliehen werden - es darf keine Benutzungsgebühr verlangt werden.

2         Terminvergabe/ Abholung/ Rück- bzw. Weitergabe

  • Die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Vorbestellungen und der oben beschriebenen Vorrangregelung.
  • Der Entleiher ist verantwortlich für die termingerechte Abholung und Rück- bzw. Weitergabe.
  • Der Entleiher hat sich zum Übergabezeitpunkt vom ordnungsgemäßen Zustand der Materialien zu versichern
  • Die Materialien sind gereinigt und trocken zurückzugeben bzw. weiterzugeben und gegebenenfalls vollständig in die vorgesehenen Behältnisse zu verpacken. Bei Nichtbeachtung behält sich der KJR vor, eine (Reinigungs-)gebühr zu erheben (nach Aufwand der Reinigung und Art der Verschmutzung).
  • Nach der Rückgabe von Spielen überprüft der KJR die Vollständigkeit innerhalb einer Woche.

3         Einsatz der Materialien

  • Die Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.
  • Der Umgang mit den verschiedenen Geräten sollte den Kindern und Jugendlichen erklärt werden.

3.1          Spielgeräte und Hüpfburgen

  • Die Spielgeräte, dürfen nur auf geeignetem Gelände benutzt werden z.B. Hallenboden, Rasen etc. Der Platz muß von spitzen und gefährlichen Gegenständen gereinigt werden - auch zur Sicherheit der Mitspieler!
  • Bei unseren Großspielgeräten ist die Aufstell- und Betriebsvorschrift einzuhalten. Der Entleiher muss dafür Sorge tragen, dass genügend geeignetes Betreuungspersonal eingesetzt wird.

3.2          Fahrzeuge

  • Berechtigte Fahrer
    Unsere Kleinbusse dürfen nur von Personen gelenkt werden, die eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzen und nach den gesetzlichen Vorschriften fahrtüchtig sind. Der jeweilige Fahrer ist Erfüllungsgehilfe des Mieters.
  • Verhalten bei Unfällen
    Der Mieter/ die Mieterin hat nach einem Unfall sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter/ die Mieterin hat dem Landkreis selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Alle Meldungen laufen über die Geschäftsstelle des kjr Fürth.

4         Kosten

  • Die Ausleihgebühr wird nach Absprache mit den Entleihern in der Regel für die Tage erhoben, an denen die Materialien tatsächlich zum Einsatz kamen.
  • Die aktuellen Ausleihgebühren können der Internetseite der KJR (www.kjr-fuerth.de) oder der Verleihliste entnommen werden.
  • Bei nichterfolgter Abholung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,--€ erhoben. Bei der Hüpfburg und den Bussen wird im gleichen Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,‑‑€ fällig.

4.1          Kosten Busse

  • Der Kraftstoffverbrauch während der Verleihzeit geht zu Lasten des Entleihers. Das Fahrzeug wird vollgetankt übernommen und ist bei der Rückgabe wieder vollgetankt abzustellen. Das Fahrzeug benötigt Dieselkraftstoff.
  • Der Entleiher/ die Entleiherin trägt die Betriebskosten des Fahrzeugs während der Entleihdauer.
  • Bei Nachweis einer Kaskoversicherung, die Schäden am entliehenen Fahrzeug reguliert, reduziert sich der Kilometergebühr um 0,02€ pro Kilometer. Es gibt die Möglichkeit für den Entleiher eine Tages- oder Wochenendkaskoversicherung über den Kreisjugendring abzuschließen.

5         Haftung

  • Der Einsatz des Materials erfolgt auf eigene Verantwortung, eine Haftung des Verleihers ist ausgeschlossen
  • Etwaige Mängel und Beschädigungen sind dem Verleiher sofort mitzuteilen.
  • Schäden, die nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind, müssen vom Entleiher reguliert werden.
  • Der Abschluß einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Veranstaltung wird empfohlen.

5.1          Fahrzeuge

  • Der Mieter/ die Mieterin haftet vom Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bis zur Rücknahme durch Personal des KJR unbeschränkt für alle Schäden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug dabei von ihm/ ihr oder von einem Dritten gelenkt wird. Diese Haftung besteht unabhängig vom Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Bei einer Schadenregulierung aus der Kaskoversicherung hat der Mieter/ die Mieterin mindestens die Kosten der Selbstbeteiligung bei einem Vollkaskoschaden in Höhe von 332,-- zu tragen. Der Mieter/ die Mieterin trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs (insbesondere Verlust, Diebstahl, Vernichtung) sowie der zufälligen Verschlechterung, soweit nicht die Fahrzeugversicherung eintrittspflichtig ist.
  • Etwaige Buß- und Verwarnungsgelder trägt der Entleiher/ die Entleiherin (der verantwortlicher Fahrer/ die verantwortliche Fahrerin)- auch infolge technischer Mängel.
  • Der Kreisjugendring übernimmt keine Haftung für zum Übergabezeitpunkt bereits vorhandene, versteckte Mängel am Fahrzeug sowie für daraus resultierende Folgeschäden. Dies gilt insbesondere auch für Personenschäden von Fahrzeuginsassen.

6         Weitere Bedingungen

  • Weitere Bedingungen - auch mündliche - behält sich der Kreisjugendring Fürth vor.