Kulturmaßnahmen
Jugendgruppen und Jugendverbände sollen dabei unterstützt werden, kulturelle Maßnahmen und Veranstaltungen durchzuführen. Gefördert werden Aktivitäten wie medienpädagogische Maßnahmen und Kinder- und Jugendkulturarbeit.

Kulturveranstaltungen
Zweck und Gegenstand der Förderung
Jugendgruppen und Jugendverbände sollen dabei unterstützt werden, kulturelle Maßnahmen und Veranstaltungen durchzuführen.
Gefördert werden Aktivitäten wie
- medienpädagogische Maßnahmen
- Kinder- und Jugendkulturarbeit
Förderungsvoraussetzungen
- Die Maßnahme darf nicht im Rahmen der normalen Verbandsarbeit stattfinden und muss über verbandsspezifische Inhalte hinaus gehen.
- Gefördert werden eintägige (bis 24 Stunden) oder mehrtägige Veranstaltungen. Als mehrtägige Veranstaltung werden auch Veranstaltungsreihen zusammengefasst, bei denen für alle Teile der gleiche Charakter bei gleichem Teilnehmendenkreis oder zeitlicher Nähe vorliegt.
Umfang der Förderung
Gefördert werden bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten. Bei eintägigen Maßnahmen maximal 250€ und bei mehrtägigen Maßnahmen maximal 400€. Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.
Förderungsfähige Kosten:
- Fahrtkosten
- Raummieten
- Honorare
- Arbeits- und Hilfsmittel
Verfahren
Antragstellung
Anträge müssen bis spätestens acht Wochen nach Ende der Maßnahme beim Jugendring eingehen.
Antragsunterlagen:
- Antragsformular mit Abrechnung
- Ausschreibung